Aufgrund der CoronaSchVo-NRW müssen unsere Gäste zur Teilnahme an der Hochzeit entweder: - Vollständig geimpft sein (Nachweis mit digitalem oder originalem Impfpass, Kopie nicht ausreichend) - Genesen sein (mit Nachweis) - Getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48h und ausgedruckt) Kinder unter 6J sind ohne Test erlaubt. Für Kinder zw. 6J und 14J fordert die Location einen negativen Bürgertest. Zudem will die Location, dass Schulkinder ihren Schülerausweis mitführen. Die Location wird einen Check-In durchführen, auf den wir als Brautpaar keinen Einfluss haben. Wir bitten euch daher an diese Regeln zu halten, da euch sonst der Zugang zur Feier verwehrt wird. Bis zum Check-In gilt eine Maskenpflicht (ab 6J) und eine Abstandspflicht von 1,5m beim Anstehen. Der Check-In wird vor dem Haupteingang stattfinden. Die Location empfiehlt außerdem auch für Geimpfte/Genesene einen Bürgertest oder einen negativen Selbsttest, da auch Genesene und Geimpfte Träger sein können. Vielen Dank!
Ja, das Landgut Stüttem verfügt über einen eigenen Parkplatz. Neben den ausgewiesenen Parkplätzen, können Gäste auch am Straßenrand vor dem Feld (nicht auf der Hauptstraße!) parken, solange hierbei andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die Feuerwehrzufahrten freigehalten werden.
Nur wenn eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde vorliegt. Das Landgut Stüttem liegt in der Nähe eines Modelflugplatzes.
Nein, leider sind Konfetti und Klein-Blüten nicht erlaubt.
Wunderkerzen sind erlaubt, jedoch nur im Freien und mit genügend Abstand zu den Gebäuden, Möbeln und Equipment.
Das Landgut Stüttem hat eine eigene Hausordnung, welche im Saal, Restaurant und Rezeption aushängt.